§ 4.
Soweit es sich bei den übermittelten Daten nicht um Steuerbescheide oder Lohnzettel handelt, umfassen sie Art und Höhe der Einkünfte sowie den Zeitraum des Bezuges.
Zuletzt aktualisiert am
04.06.2021
Gesetzesnummer
20010020
Dokumentnummer
NOR40198648
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