Rechtszug
§ 4
Gegen Bescheide, die der Landeshauptmann als erste Instanz erlässt, steht ein ordentliches Rechtsmittel nicht zu.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 4
Gegen Bescheide, die der Landeshauptmann als erste Instanz erlässt, steht ein ordentliches Rechtsmittel nicht zu.
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