§ 4 Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2022, 2023 und 2024

Alte FassungIn Kraft seit 02.2.2021

Außerkrafttreten

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 1. Februar 2024 außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2021

Gesetzesnummer

20011458

Dokumentnummer

NOR40231108

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