Außerkrafttreten
§ 4.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 29. Jänner 2020 außer Kraft.
(2) Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019, BGBl. II Nr. 132/2016, tritt mit Ablauf des 30. Jänner 2019 außer Kraft.
(3) Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2016 und 2017, BGBl. II Nr. 43/2016, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018
Gesetzesnummer
20010230
Dokumentnummer
NOR40204303
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