Fachrechnen und Fachkalkulation
§ 4.
Die Prüfung im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation hat
- 1. einfache Berechnungen von Flächen- und Körperinhalten und
- 2. die Ausführung eines fachlichen Kalkulationsbeispieles (Materialkostenermittlung, Arbeitszeitermittlung, Reparaturkostenermittlung, Anboterstellung)
- zu umfassen.
Schlagworte
Rechnen, Kalkulation, Flächeninhalt, Kostenermittlung
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018
Gesetzesnummer
10006784
Dokumentnummer
NOR12073979
alte Dokumentnummer
N51984177110
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)