§ 4.
Für die Veröffentlichung der Patentschrift ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Gebühr beträgt 200 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der für die Veröffentlichung bestimmten Seiten, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017
Gesetzesnummer
20003819
Dokumentnummer
NOR40059711
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