§ 4 NLV 2021

Alte FassungIn Kraft seit 27.2.2021

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Inkrafttreten

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021

Gesetzesnummer

20011485

Dokumentnummer

NOR40231495

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