Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021
Gesetzesnummer
20011380
Dokumentnummer
NOR40228151
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