§ 4 Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bestimmten Arbeiten unter elektrischer Spannung über 1 kV

Alte FassungIn Kraft seit 09.7.1982

Fachkenntnisse für Arbeiten unter Spannung

§ 4.

Die notwendigen Fachkenntnisse im Sinne des § 3 für die Vorbereitung und Organisation der Durchführung von Arbeiten unter Spannung umfassen Kenntnisse auf den nachstehend angeführten Gebieten, soweit diese für eine solche Tätigkeit von Bedeutung sind:

  1. 1. Elektrotechnik und Mechanik,
  2. 2. Gefahren des elektrischen Stromes und dessen Wirkung auf den menschlichen Körper,
  3. 3. Arbeitsmethoden für ein gefahrloses Arbeiten unter Spannung,
  4. 4. Auswahl, Prüfung und Pflege der Werkzeuge, Schutzvorrichtungen, Schutzbekleidung,
  5. 6. Rechtsvorschriften und Richtlinien, die bei Arbeiten unter Spannung zu beachten sind,
  6. 7. praktische Arbeitsvorgänge.

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