§ 4 Medienfachmann/Medienfachfrau-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2006

Berufsbild

§ 4.

Für die Ausbildung im Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau – Mediendesign wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausführung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Medien- und Werbebranche sowie der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammen-hänge der einzelnen Betriebsbereiche und der Beziehungen zu anderen Unternehmen (Kunden, Auftragnehmer)

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

3.

Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Produkte, Dienstleistungen)

4.

Fachgerechtes Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Auftragnehmern

5.

Kundenorientiertes Verhalten im Zusammenhang mit der technischen Auftragsabwicklung

6.

Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung

7.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der erforderlichen Hilfsmittel

8.

Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

9.

Lesen und Anwenden technischer Unterlagen

10.

Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke

11.

Kenntnis und Anwendung des betriebsüblichen Qualitätsmanagements

12.

Kenntnis der branchenspezifischen EDV sowie Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard- und Software)

13.

Kenntnis der berufsspezifischen Hardware und Software

14.

Kenntnis der wesentlichen Informationstechniken sowie der betriebsspezifischen Netzwerktechniken und Datenbanken

Anwenden von verschiedenen Informationstechniken sowie von betriebsspezifischen Netzwerktechniken

15.

Grundkenntnisse des Projektmanagements

Kenntnis des Projektmanagements

16.

Kenntnis der Grundlagen der Marktkommunikation (Ziele, Bereiche, Möglichkeiten)

17.

Kenntnis der wichtigsten Medien (Print, Internet, Film, Audio, Video) einschließlich deren Produktionsverfahren

18.

Kenntnis der wichtigsten Medien-gestaltungsaufgaben (Satz- und Schriftarten, Scribble, Layout, Reinzeichnung)

19.

Beurteilen, Verwenden und Bearbeiten von digitalen und analogen Vorlagen

20.

Beurteilen von Datentypen

21.

Kenntnis und Anwendung von Datenformaten für die Medientechniken

22.

Kenntnis der Farbenlehre

23.

Kenntnis und Anwendung von Layoutprogrammen

24.

Kenntnis der Typographie und Schriften

Berufsspezifisches Verwenden von Schriften

25.

Erstellen einfacher Dokumente mit Textprogrammen und Grafikprogrammen; Einsatz und Anwendung von Tabellenkalkulationsprogrammen

26.

Kenntnis der Zeichenprogramme und Bildbearbeitungs-programme

Durchführen einfacher Arbeiten mit Zeichenprogrammen und Bildbearbeitungsprogrammen

27.

Kenntnis der wichtigsten Korrekturzeichen nach Duden

28.

Grundkenntnisse der wichtigsten Druckverfahren

29.

Grundkenntnisse der Fototechnik

Kenntnis der Digitalfotografie und Videotechnik

30.

Kenntnis der digitalen Bildbearbeitung und Bildkorrekturmöglich-keiten und Durch-führen einfacher Arbeiten

Bilddaten übernehmen bzw. erfassen

31.

Grundkenntnisse der Farbauszugstechnik

Bestimmen der Farbwerte nach Farbskalen

32.

Anwenden verschiedener Entwurfstechniken

Kenntnis des Aufbaus und der Gestaltung einer Multimediaproduktion

Gestalten von Multimediaproduktionen

33.

Grundkenntnisse der Konzeption und Produktion eines Videos

34.

Kenntnis der Verbindung von Textsequenzen, Bildsequenzen und Tonsequenzen

Einfaches Digitalisieren von Textsequenzen, Bildsequenzen und Tonsequenzen

Planen und Herstellen einfacher dreidimensionaler Multimediaprodukte

35.

Dateneingabe, Datenverarbeitung und Datenausgabe durchführen

Kenntnis der Mehrfachnutzung von Daten

Planen der Mehrfachnutzung digitaler Daten nach technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten

36.

Kenntnis der vernetzten Kommunikations-systeme und Informationssysteme (zB Internet)

Konzipieren und Gestalten von Seiten in vernetzten Kommunikationssystemen und Informationssystemen (zB Internet)

37.

Präsentieren von Teilprodukten und Fertigprodukten mit verschiedenen Präsentationstechniken

38.

Beurteilen und Prüfen von Arbeitsergebnissen auf Einhaltung von Vorgaben (Qualitätsmanagement)

39.

Grundkenntnisse des Urheberrechtes und Wettbewerbsrechtes

40.

Kenntnis des Inhalts und des Ziels der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

41.

Kenntnis der Unfallgefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen und der einschlägigen Sicherheits- und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

42.

Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen sowie des sinnvollen Energieeinsatzes

43.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

44.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

     

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

Schlagworte

Medienbranche, Projektmanagement, Mediengestaltungsaufgabe, Satzart, Reinzeichnung, Tabellenkalkulationsprogramm, Korrekturzeichen, Druckverfahren, Digitalfotografie, Bildbearbeitung, Bildkorrekturmöglichkeit, Farbauszugstechnik, Entwurfstechnik, Multimediaproduktion, Textsequenz, Datenverarbeitung, Sicherheitsvorschrift, Abfallstoff

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2018

Gesetzesnummer

20004694

Dokumentnummer

NOR40077010

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