Berufsbild
§ 4.
Für die Ausbildung im Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau – Mediendesign wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausführung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Medien- und Werbebranche sowie der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs | – | – | |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammen-hänge der einzelnen Betriebsbereiche und der Beziehungen zu anderen Unternehmen (Kunden, Auftragnehmer) | – | – | |
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
3. | Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Produkte, Dienstleistungen) | – | – | |
4. | Fachgerechtes Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Auftragnehmern | |||
5. | – | – | Kundenorientiertes Verhalten im Zusammenhang mit der technischen Auftragsabwicklung | |
6. | Kenntnis der Arbeitsorganisation, Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung | |||
7. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der erforderlichen Hilfsmittel | |||
8. | Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes | |||
9. | Lesen und Anwenden technischer Unterlagen | |||
10. | Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke | |||
11. | Kenntnis und Anwendung des betriebsüblichen Qualitätsmanagements | |||
12. | Kenntnis der branchenspezifischen EDV sowie Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen EDV (Hard- und Software) | |||
13. | Kenntnis der berufsspezifischen Hardware und Software | – | – | |
14. | Kenntnis der wesentlichen Informationstechniken sowie der betriebsspezifischen Netzwerktechniken und Datenbanken | Anwenden von verschiedenen Informationstechniken sowie von betriebsspezifischen Netzwerktechniken | ||
15. | – | – | Grundkenntnisse des Projektmanagements | Kenntnis des Projektmanagements |
16. | Kenntnis der Grundlagen der Marktkommunikation (Ziele, Bereiche, Möglichkeiten) | – | – | |
17. | Kenntnis der wichtigsten Medien (Print, Internet, Film, Audio, Video) einschließlich deren Produktionsverfahren | – | – | |
18. | Kenntnis der wichtigsten Medien-gestaltungsaufgaben (Satz- und Schriftarten, Scribble, Layout, Reinzeichnung) | – | – | – |
19. | – | Beurteilen, Verwenden und Bearbeiten von digitalen und analogen Vorlagen | ||
20. | – | Beurteilen von Datentypen | – | – |
21. | – | Kenntnis und Anwendung von Datenformaten für die Medientechniken | – | |
22. | Kenntnis der Farbenlehre | – | – | – |
23. | Kenntnis und Anwendung von Layoutprogrammen | |||
24. | Kenntnis der Typographie und Schriften | Berufsspezifisches Verwenden von Schriften | ||
25. | Erstellen einfacher Dokumente mit Textprogrammen und Grafikprogrammen; Einsatz und Anwendung von Tabellenkalkulationsprogrammen | – | – | |
26. | – | Kenntnis der Zeichenprogramme und Bildbearbeitungs-programme | Durchführen einfacher Arbeiten mit Zeichenprogrammen und Bildbearbeitungsprogrammen | |
27. | Kenntnis der wichtigsten Korrekturzeichen nach Duden | – | – | – |
28. | – | Grundkenntnisse der wichtigsten Druckverfahren | – | – |
29. | Grundkenntnisse der Fototechnik | Kenntnis der Digitalfotografie und Videotechnik | – | – |
30. | – | Kenntnis der digitalen Bildbearbeitung und Bildkorrekturmöglich-keiten und Durch-führen einfacher Arbeiten | Bilddaten übernehmen bzw. erfassen | |
31. | Grundkenntnisse der Farbauszugstechnik | Bestimmen der Farbwerte nach Farbskalen | – | – |
32. | Anwenden verschiedener Entwurfstechniken | Kenntnis des Aufbaus und der Gestaltung einer Multimediaproduktion | Gestalten von Multimediaproduktionen | |
33. | – | – | Grundkenntnisse der Konzeption und Produktion eines Videos | |
34. | Kenntnis der Verbindung von Textsequenzen, Bildsequenzen und Tonsequenzen | Einfaches Digitalisieren von Textsequenzen, Bildsequenzen und Tonsequenzen | Planen und Herstellen einfacher dreidimensionaler Multimediaprodukte | |
35. | Dateneingabe, Datenverarbeitung und Datenausgabe durchführen | Kenntnis der Mehrfachnutzung von Daten | Planen der Mehrfachnutzung digitaler Daten nach technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten | |
36. | Kenntnis der vernetzten Kommunikations-systeme und Informationssysteme (zB Internet) | Konzipieren und Gestalten von Seiten in vernetzten Kommunikationssystemen und Informationssystemen (zB Internet) | ||
37. | – | Präsentieren von Teilprodukten und Fertigprodukten mit verschiedenen Präsentationstechniken | ||
38. | – | – | Beurteilen und Prüfen von Arbeitsergebnissen auf Einhaltung von Vorgaben (Qualitätsmanagement) | |
39. | Grundkenntnisse des Urheberrechtes und Wettbewerbsrechtes | |||
40. | Kenntnis des Inhalts und des Ziels der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
41. | Kenntnis der Unfallgefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen und der einschlägigen Sicherheits- und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | |||
42. | Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen sowie des sinnvollen Energieeinsatzes | |||
43. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes) | |||
44. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
Schlagworte
Medienbranche, Projektmanagement, Mediengestaltungsaufgabe, Satzart, Reinzeichnung, Tabellenkalkulationsprogramm, Korrekturzeichen, Druckverfahren, Digitalfotografie, Bildbearbeitung, Bildkorrekturmöglichkeit, Farbauszugstechnik, Entwurfstechnik, Multimediaproduktion, Textsequenz, Datenverarbeitung, Sicherheitsvorschrift, Abfallstoff
Zuletzt aktualisiert am
12.07.2018
Gesetzesnummer
20004694
Dokumentnummer
NOR40077010
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