§ 4 Marktordnungs-Lizenzenverordnung 2008

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2008

Zulassung von Importeuren

§ 4.

Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen von im Sektor Milch bestehenden spezifischen Regeln für Importe zu reduzierten Zollsätzen im Rahmen eines Importkontingents Milcherzeugnisse einführen wollen, haben bei der AMA die Zulassung zu beantragen. Dabei sind zusätzlich zu den in den Gemeinschaftsrechtsvorschriften vorgesehenen Unterlagen

  1. 1. die UID-Nummer, sofern eine solche zugeteilt wurde, und
  2. 2. ein Auszug aus dem Firmenbuch, soweit es sich um eine eingetragene Firma handelt,
  1. vorzulegen.

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2019

Gesetzesnummer

20005649

Dokumentnummer

NOR40095249

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)