§ 4 Limit-Verordnung 2015/16

Alte FassungIn Kraft seit 23.9.2015

§ 4

Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in, die an einem Sprachheilkurs teilnehmen, betragen zusätzlich 5,45 € zu den jeweils maßgeblichen Höchstbeträgen gem. § 1 für Volksschulen, Hauptschulen/Neue Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen-Unterstufen.

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