§ 4
Die Höchstbeträge für die Durchschnittskosten pro Schüler/in, die an einem Sprachheilkurs teilnehmen, betragen zusätzlich 5,45 € zu den jeweils maßgeblichen Höchstbeträgen gem. § 1 für Volksschulen, Hauptschulen/Neue Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen-Unterstufen.
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