§ 4 Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen

Alte FassungIn Kraft seit 17.7.1982

Abschnitt III

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

§ 4.

Maßnahmen, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 3 dienen, sind

  1. 1. Gewährung von Zinsenzuschüssen, Prämien, zinsengünstigen Darlehen und Bürgschaftsübernahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit;
  2. 2. Gewährung von Prämien und Übernahmen von Bürgschaften für Betriebsneugründungen und übernahmen;
  3. 3. Übernahme von Garantien und Ausfallsbürgschaften durch Finanzierungsgarantiegesellschaften;
  4. 4. Gewährung von Produktionskrediten, Rahmenkrediten und Fakturenvorschüssen sowie Exportrisikogarantien für Exportgeschäfte;
  5. 5. Gewährung von zinsengünstigen Darlehen, nichtrückzahlbaren Förderungsbeiträgen, Zinsenzuschüssen und Übernahme von Haftungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Schlagworte

Betriebsübernahme

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2018

Gesetzesnummer

10006725

Dokumentnummer

NOR12073519

alte Dokumentnummer

N5198226040L

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