§ 4.
Diese Verordnung und die Anlagen zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2016 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2019
Gesetzesnummer
20009628
Dokumentnummer
NOR40186599
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