Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 4.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlags Abschnitt IX A Ziffer 7 des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 9. November 2016, KV 129/2017, heranzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
21.09.2018
Gesetzesnummer
20010022
Dokumentnummer
NOR40198670
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