§ 4 Lehrlingsentschädigung für Sportadministrator/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2015

Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

§ 4.

Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlags Abschnitt IX A Ziffer 7 des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 5. November 2014, KV 234/2015, heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2017

Gesetzesnummer

20009284

Dokumentnummer

NOR40174862

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