materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 361/2022
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
Basis für die Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 4.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlags Abschnitt 2 G Ziffer 1.7 des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 21. Oktober 2020, KV 99/2021, heranzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2022
Gesetzesnummer
20011667
Dokumentnummer
NOR40238167
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