§ 4 Informationstechnologie-Ausbildungsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2006

Berufsbild

§ 4.

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Informationstechnologie – Informatik wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hierbei sind die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse spätestens in dem angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis über die Aufgaben und den organisatorischen Aufbau des Betriebes sowie über die betrieblichen Arbeitsabläufe

2.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen und der erforderlichen Hilfsmittel

3.

Kenntnis über Marktstellung und Organisation des Betriebes (Betriebsbereiche) sowie über Warensortiment, betriebsspezifische Angebote und Produkte

4.

Kenntnis der handels- und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke

5.

Fachgerechtes und ergonomisches Vorbereiten des Arbeitsplatzes

6.

Kenntnis über Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung sowie Teamarbeit

7.

Kenntnis und Anwendung englischer Fachausdrücke

8.

Lesen und Anwenden technischer Unterlagen auch in englischer Sprache

9.

Einfaches Zerlegen, Warten und Zusammenbauen von mechanischen Teilen

10.

Grundkenntnisse über Aufbau und Arbeits-weise von Mikro-computersystemen

11.

Grundkenntnisse der Elektrotechnik und Elektronik

12.

Kenntnis und Anwendung der einschlägigen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen

13.

Kenntnis über technische Maßnahmen zur Datensicherheit und zum Datenschutz

Anwenden von technischen Maßnahmen zur Datensicherheit und zum Datenschutz

14.

Grundkenntnisse über die berufsspezifischen rechtlichen Grundlagen wie Datenschutzrecht, Lizenzrecht, Gewährleistungsrecht, Garantie, Versicherungsrecht und Internetrecht

15.

Grundkenntnisse von Betriebssystemen und Bedieneroberflächen

Kenntnis und Nutzung von unterschiedlichen Betriebssystemen und Bedieneroberflächen

17.

Installation von EDV-Software

18.

Grundkenntnisse des Programmierens und Erstellen einfacher Programme

19.

Erstellen von Pflichtenheften in Zusammenarbeit mit dem Kunden

20.

Erstellen und Modifizieren von Software mit professionellen Methoden (inkl. Testkonzepte)

21.

Festlegen von Datenmodellen, Datenstrukturen und Schnittstellen zum Datenaustausch

22.

Kenntnis und Verwendung von Datenbanken

23.

Erstellen von Programmen mit aktuellen Programmiersprachen

24.

Fehlersuche und Fehlerbehebung in Softwareapplikationen

25.

Erstellen von Bedieneroberflächen mit Zugriff auf Datenbanken auf lokalen Rechnern und in Netzwerkumgebung

26.

Grundkenntnisse von Netzen und Netzwerktechnik sowie der Datenübertragung

Kenntnis von Netzwerken

27.

Kaufmännische Grundkenntnisse (zB Kalkulation, Anbot, Lieferung, Rechnung, Produktmarkt, Trends)

Kenntnis der berufsspezifischen kaufmännischen Grundlagen einschließlich des Zahlungsverkehrs

28.

Einschlägige rechnergestützte Schriftverkehrsarbeiten (Arbeiten mit Formularen und Erstellen von Kundendokumentationen)

29.

Lagern, Verwalten, Kontrollieren auf Mängel und Inventarisieren von Waren und Lizenzen

30.

Kenntnis des kundengerechten Verhaltens und der kundengerechten Kommunikation

31.

Kundenorientiertes Verhalten bei der Beratung und Auftragsabwicklung

32.

Produktpräsentation und Marketing

33.

Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen

34.

Anbieten und Durchführen von betrieblichen Serviceleistungen

35.

Erstellen kundenorientierter Konzepte

36.

Beratung und Schulung von Kunden und Anwendern

37.

Führen von Verkaufsgesprächen; Bedarf und Wünsche der Kunden ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände der Kunden berücksichtigen

38.

Führen von technischen Beratungsgesprächen

39.

Kenntnis über Verhalten bei Reklamationen, Bearbeiten von Reklamationsfällen

40.

Grundkenntnisse über Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

41.

Kenntnis und Anwendung des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation

42.

Mitarbeit bei der Qualitätssicherung

43.

Grundkenntnisse über das Projektmanagement (Projektmethoden, Tools, Projektdefinition, Projektplanung und Projektkontrolle)

44.

Mitarbeit an Projekten (Projektdefinition, Projektplanung und Projektkontrolle)

45.

Kenntnis über berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

46.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit

47.

Kenntnis der Unfallgefahren und von Erste-Hilfe-Maßnahmen

48.

Die für den Beruf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse über die betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz; Grundkenntnisse über die im Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

49.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

50.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

     

(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

Schlagworte

Mikrocomputersystem, Ausbildungsmöglichkeit

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2018

Gesetzesnummer

20004693

Dokumentnummer

NOR40076978

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