§ 4 HPSV

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2007

Leistungen, strategische Ziele und Vorhaben

§ 4.

(1) Unter Leistungen sind jene Produkte zu verstehen, die im Rahmen des Tätigkeitsspektrums der Pädagogischen Hochschule im Sinne einer Outputorientierung an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger gelangen (externe Leistungen gemäß § 5 Z 1 bis 5) sowie jene Aktivitäten, die der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Effizienz der internen Organisation der Pädagogischen Hochschule dienen (interne Leistungen gemäß § 5 Z 6 bis 8).

(2) Strategische Ziele beschreiben erwünschte Zustände oder angestrebte Wirkungen, die (bis) zu einem bestimmen Zeitpunkt zu erreichen sind und anhand von Indikatoren überprüfbar sind.

(3) Vorhaben sind abgrenzbare Maßnahmen, die in wirtschaftlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht ein einheitliches Vorgehen der Pädagogischen Hochschule zum Gegenstand haben und der Erreichung eines bestimmten Zweckes dienen.

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2017

Gesetzesnummer

20005209

Dokumentnummer

NOR40086162

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