materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 156/2019
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
§ 4.
Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration werden nach dem Kollektivvertrag für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter, abgeschlossen am 19. November 2002, ab diesem Zeitpunkt wie folgt geregelt:
Schlagworte
Heimarbeiter, Heimarbeiterin
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2019
Gesetzesnummer
20010203
Dokumentnummer
NOR40202240
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