Wirksamkeitsbeginn
§ 4
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Jänner 2016 festgesetzt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Wirksamkeitsbeginn
§ 4
Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitstarifes wird mit 1. Jänner 2016 festgesetzt.
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