§ 4 GBK/GAW-Gesetz

Alte FassungIn Kraft seit 13.7.1985

Aufgaben der Gleichbehandlungskommission

§ 4

Die Kommission hat sich mit allen die Diskriminierung (§ 2) berührenden Fragen und mit Verstößen gegen die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes regelnde Förderungsrichtlinien zu befassen.

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