Erhebungsmerkmale
§ 4
Folgende Erhebungsmerkmale sind zu erheben:
- 1. bei statistischen Einheiten gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 die in der Anlage I und
- 2. bei statistischen Einheiten gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 die in der Anlage II
angeführten Merkmale.
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