§ 4 Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Alte FassungIn Kraft seit 15.12.2016

A. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung

Aktive Frauenförderung

§ 4.

Im Wirkungsbereich des Verwaltungsbereiches Wirtschaft wird auf allen Ebenen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geachtet.

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2019

Gesetzesnummer

20009731

Dokumentnummer

NOR40188466

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