§ 4 Frauenförderungsplan für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Alte FassungIn Kraft seit 24.12.2014

A. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung

Aktive Frauenförderung

§ 4

Im Wirkungsbereich des Verwaltungsbereiches Wirtschaft wird auf allen Ebenen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geachtet.

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