§ 4 Frauenförderungsplan des Rechnungshofs 2014/2015

Alte FassungIn Kraft seit 26.11.2014

Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils

§ 4

Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:

(1) Verwendungsgruppe A1:

  1. Sektionsleitung: 1 Frau, 4 Männer; 0 unbesetzt
  2. Stellvertretung der Sektionsleitung: 3 Frauen, 2 Männer; 0 unbesetzt
  3. Abteilungsleitung: 8 Frauen, 23 Männer; 3 unbesetzt
  4. Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung: 18 Frauen, 38 Männer; 7 unbesetzt

    Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A1 97 besetzte (und 10 unbesetzte) Funktionen; hievon 30 mit Frauen besetzt, dies sind 30,92 % (Frauenförderungsplan 2012/2013: 25,96 %).

(2) Verwendungsgruppe A2:

  1. Leitung der Bibliothek: 1 Frau

(3) Verwendungsgruppe A3:

  1. Leitung Facility Service: 1 Mann
  2. Leitung der allgemeinen Kanzlei: 1 Frau
  3. Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen:5 Frauen
  4. Stellvertretung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: 3 Frauen; 2 unbesetzt

    Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A3 10 besetzte (und 2 unbesetzte) Funktionen; hievon sind 9 mit Frauen besetzt, dies sind 90 % (Frauenförderungsplan 2012/2013: 90,00 %).

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)