§ 4 Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2003

Ausgangsmaterial für “Ausgewähltes Vermehrungsgut"

§ 4

Die Anforderungen für die Zulassung von Ausgangsmaterial für “Ausgewähltes Vermehrungsgut" sind im Anhang III festgelegt.

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