§ 4 Elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus

Alte FassungIn Kraft seit 30.9.2020

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2021

Gesetzesnummer

20011095

Dokumentnummer

NOR40226721

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