Evaluierung
§ 4.
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2022 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten. Sofern bei der Erarbeitung eines Gutachtens keine Stimmeneinhelligkeit zustande kommt, ist gemäß § 31 Abs. 7 BAG vorzugehen.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020
Gesetzesnummer
20010240
Dokumentnummer
NOR40204495
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)