§ 4.
Die dissertationsspezifischen Fächer umfassen 20 Semesterstunden. Sie dienen der vertiefenden Ausbildung im Fachgebiet der Dissertation. Der/Die Studierende hat die Lehrveranstaltungen aus dem Fachgebiet, im Falle einer interdisziplinären Dissertation aus den Fachgebieten, der Dissertation auszuwählen und zu absolvieren.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2026
Gesetzesnummer
20000932
Dokumentnummer
NOR40011721
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