§ 4.
Die fachspezifischen Ergänzungsfächer umfassen 20 Semesterwochenstunden. Sie dienen der Einführung in die wissenschaftliche Methodik des Fachgebietes der Dissertation. Die Lehrveranstaltungen sind aus dem Angebot jener Fakultät, der das Dissertationsfach, im Falle einer interdisziplinären Dissertation eines der für die Dissertation einschlägigen Fachgebiete, zugeordnet ist, auszuwählen und zu absolvieren.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2026
Gesetzesnummer
10010018
Dokumentnummer
NOR12126375
alte Dokumentnummer
N7199657909J
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