Zum Bezugszeitraum vgl. § 6.
§ 4.
Wer beabsichtigt, einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Eisenberg DAC“ zu erlangen, hat dies jährlich der Verwaltungsorganisation des Verbandes Weinidylle Südburgenland schriftlich (auch E-Mail oder Fax) mitzuteilen. Diese leitet die Anträge an das Regionale Weinkomitee Burgenland weiter.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023
Gesetzesnummer
20006692
Dokumentnummer
NOR40115886
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