Ausnahmen vom ortsungebundenen Unterricht
§ 4.
Ausgenommen vom ortsungebunden Unterricht sind die in Anlage A genannten Schularten, Schulen, Schulstufen, Klassen oder Gruppen oder Teile von diesen.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2020
Gesetzesnummer
20011171
Dokumentnummer
NOR40223244
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