§ 4 Bundesbahngesetz

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2003

Unternehmensgegenstand

§ 4

(1) Unternehmensgegenstand der ÖBB-Holding AG ist:

  1. 1. die Ausübung der Anteilsrechte an den Österreichischen Bundesbahnen;
  2. 2. die Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen;
  3. 3. die Wahrnehmung ihrer Anteilsrechte an den umstrukturierten Gesellschaften und sonstigen Gesellschaften mit der Zielsetzung einer einheitlichen strategischen Ausrichtung.

(2) Die ÖBB-Holding AG kann überdies alle Maßnahmen setzen, die im Hinblick auf den ihr übertragenen Unternehmensgegenstand notwendig oder zweckmäßig sind.

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