Entnahme von Blutproben gemäß Stichprobenplan
§ 4.
Nach Maßgabe des Stichprobenplans gemäß § 3 sind durch die amtlichen Tierärzte Blutproben von empfänglichen Tieren zu entnehmen und zur Untersuchung auf Bluetongue-Antikörper an das nationale Referenzlabor einzusenden.
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