§ 4.
Die Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft sind jedem Bausparer bei Vertragsabschluß auszuhändigen und haben jedenfalls Bestimmungen zu enthalten über:
- 1. die Höhe und Fälligkeit der Leistungen der Bausparer und der Bausparkasse sowie die Rechtsfolgen, die bei Leistungsverzug eintreten,
- 2. die Verzinsung der Bauspareinlagen und der Bauspardarlehen,
- 3. die Ermittlung der Reihenfolge bei der Zuteilung der Vertragssummen unter Anführung der Mindestwartezeit sowie die Bedingungen für die Auszahlung der Vertragssumme; die Mindestwartezeit darf 18 Monate nicht unterschreiten,
- 4. die Sicherstellung der Darlehen,
- 5. die Voraussetzungen, unter denen
- a) ein Bausparvertrag geteilt oder mit einem anderen Bausparvertrag zusammengelegt werden kann,
- b) die Vertragssumme erhöht oder ermäßigt werden kann,
- 6. die Bedingungen, unter denen Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder verpfändet werden können, ein Bausparvertrag gekündigt werden kann, sowie die Rechtsfolgen, die sich aus der Kündigung des Bausparvertrages ergeben,
- 7. den Abschluß von Lebensversicherungen auf den Todesfall, die Höhe der Versicherungssumme sowie die Möglichkeit der Anrechnung bereits bestehender Lebensversicherungen, sofern der Bausparer zum Abschluß einer solchen Versicherung verpflichtet wird,
- 8. die dem Bausparer zu verrechnenden Gebühren.
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