§ 4 BiStV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2009

§ 4 wurde zweimal vergeben.

Inkrafttreten

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

§ 4 wurde zweimal vergeben.

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2023

Gesetzesnummer

20006166

Dokumentnummer

NOR40103923

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