§ 4 Befristete Beschäftigung von AusländerInnen in der Land- und Forstwirtschaft

Alte FassungIn Kraft seit 24.12.2016

§ 4

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2017 außer Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)