§ 4
Der Vorsitzende jeder Auswahl-Kommission kann zur sachgerechten Begutachtung der Bewerber Sachverständige beiziehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 4
Der Vorsitzende jeder Auswahl-Kommission kann zur sachgerechten Begutachtung der Bewerber Sachverständige beiziehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)