Leistungen infolge Schwangerschaft
§ 4.
Zu den Leistungen nach § 135a Abs. 2 Z 4 ASVG zählen jedenfalls auch die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ärztlich festgestellten Schwangerschaft stehenden Kontrolluntersuchungen.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2018
Gesetzesnummer
20001231
Dokumentnummer
NOR40017410
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