§ 4 Ausnahmen von der Einhebung des Behandlungsbeitrages-Ambulanz

Alte FassungIn Kraft seit 10.3.2001

Leistungen infolge Schwangerschaft

§ 4.

Zu den Leistungen nach § 135a Abs. 2 Z 4 ASVG zählen jedenfalls auch die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ärztlich festgestellten Schwangerschaft stehenden Kontrolluntersuchungen.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2018

Gesetzesnummer

20001231

Dokumentnummer

NOR40017410

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