Öffentliche Orte
§ 4.
Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2022
Gesetzesnummer
20011743
Dokumentnummer
NOR40239861
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Öffentliche Orte
§ 4.
Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist eine Maske zu tragen.
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2022
Gesetzesnummer
20011743
Dokumentnummer
NOR40239861
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)