§ 4 3. Formblatt-V

Alte FassungIn Kraft seit 15.5.2001

§ 4

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 15. Mai 2001 in Kraft. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Verwendung von Formblättern für die Angaben über die Größenmerkmale gemäß § 221 Abs. 1 bis 3 HGB und die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, BGBl. II Nr. 207/1999, außer Kraft. Die nach dieser Verordnung ausgegebenen Formblätter HGB-Form 1 bis 3 dürfen jedoch weiter verwendet werden, wobei das Formblatt HGB-Form 1 weggelassen werden kann.

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