§ 49 KBGG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

In-Kraft-Treten

§ 49.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt - mit Ausnahme der §§ 24 Abs. 4 und 38 Abs. 3 - am 1. Jänner 2002 in Kraft und ist für Geburten nach dem 31. Dezember 2001 anzuwenden.

(2) Auf Geburten zwischen dem 1. Jänner 2002 und 30. Juli 2002 ist § 3 Abs. 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass vom Nachweis der Untersuchungen während der Schwangerschaft abgesehen wird.

(3) § 24 Abs. 4 tritt mit dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft.

(4) § 38 Abs. 3 tritt mit 1. September 2001 in Kraft.

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