§ 49
§ 49. Die am Ende der Ausbildung abzuhaltende Diplomprüfung hat nachstehende Unterrichtsfächer zu umfassen:
Normale Anatomie, 2. Teil;
Pathologische Anatomie, 2. Teil;
Physiologie und Pathophysiologie;
Grundlagen der Chemie, Physik und Nahrungsmittelchemie;
Nahrungsmittellehre;
Ernährungslehre, Allgemeine und spezielle Diätetik;
Grundlagen der Säuglings- und Kleinkinderernährung;
Kalorien- und Nährstoffberechnungen;
Herstellung von Krankenkost, 2. Teil;
Spezielle Betriebs- und Wirtschaftsführung in der Diätküche.
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