§ 49 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die medizinisch-technischen Dienste

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1993

§ 49

§ 49. Die am Ende der Ausbildung abzuhaltende Diplomprüfung hat nachstehende Unterrichtsfächer zu umfassen:

Normale Anatomie, 2. Teil;

Pathologische Anatomie, 2. Teil;

Physiologie und Pathophysiologie;

Grundlagen der Chemie, Physik und Nahrungsmittelchemie;

Nahrungsmittellehre;

Ernährungslehre, Allgemeine und spezielle Diätetik;

Grundlagen der Säuglings- und Kleinkinderernährung;

Kalorien- und Nährstoffberechnungen;

Herstellung von Krankenkost, 2. Teil;

Spezielle Betriebs- und Wirtschaftsführung in der Diätküche.

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