§ 47 SprG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2010

Inkrafttreten

§ 47.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft, die §§ 11 und 12 treten mit 5. April 2012 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

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