Schutz gegen oberflächliche mechanische Verletzungen
§ 47
Die Ausgangswerkstoffe und andere Bestandteile der PSA, die den Körper oder einen Körperteil gegen oberflächliche mechanische Verletzungen wie Abschürfungen, Stiche, Abschnitte oder Bisse schützen sollen, müssen so ausgewählt oder ausgelegt und angeordnet werden, daß diese Arten von PSA einen unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen geeigneten Widerstand gegen Abrieb, Durchlöcherung und Schnitte bieten.
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