§ 47 Pflh-AV

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1999

Verkürzte Ausbildung für Mediziner/Medizinerinnen

§ 47

Die verkürzte Ausbildung in der Pflegehilfe für Mediziner/Medizinerinnen umfaßt insgesamt 680 Stunden und beinhaltet die in der Anlage 2 angeführten Unterrichtsfächer und Fachbereiche im festgelegten Ausmaß.

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