§ 46 HEG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2016

Inkrafttreten

§ 46.

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft. Organisatorische und personelle Maßnahmen sowie Durchführungsmaßnahmen, die für die Vollziehung erforderlich sind, können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes getroffen werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)