Dritter Teil
In-Kraft-Treten und Schlussbestimmungen
§ 45.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
(2) In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
(3) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, für Justiz und für Inneres - je nach ihrem Wirkungsbereich - betraut.
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2020
Gesetzesnummer
20002154
Dokumentnummer
NOR40034561
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)